Was ändert sich 2026?
Was sich 2026 ändert
Liebe Besucher*innen unserer Homepage
Auch 2026 wird ein ereignisreiches Jahr; nicht nur, was die (Welt-)Politik anbelangt.
Auch bei uns "kleinen" Leuten ändert sich einiges.
Der GA möchte Euch und Ihnen eine kleine Übersicht anbieten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Was sich also in Leben und Arbeit ändert, erfahrt Ihr / erfahren Sie im Anschluss:
Mindestlohn:
Er steigt zum 1. Januar auf 13,90 €; ab 2027 dann auf 14,60 €.
Was das mit uns Tarifbeschäftigten zu tun hat?
Ganz einfach: Wer in der E1 Stufe 2 beschäftigt ist, bewegt sich mit dem dort erzielbaren Stundensatz nur knapp oberhalb des Mindestlohns. Dementsprechend sind die dort beschriebenen Tätigkeiten sehr beschränkt. Viele der Beschäftigten in der E1 führen im Übrigen nach unseren Untersuchungen Tätigkeiten aus, die eigentlich nach der E2 vergütet werden müssten.
Solltet Ihr / sollten Sie zu den Menschen im tariflichen Mindestlohnbereich gehören, lohnt es sich, mit der örtlichen MAV Kontakt aufzunehmen.
Minijob:
Passend zum Thema Mindestlohn wird auch die Verdienstgrenze für so genannte Mini-Jobber von 556 auf 603 € angehoben (bei Mindestlohn entspräche dies wie bisher einer max. Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat).
Sozialbeiträge:
Krankenkassen erhöhen zum Teil kräftig ihre (Zusatz-)Beiträge. Der Grundbetrag bleibt bei 14,6 %. Grund: Die Arbeitgeber beteiligen sich am Grundbetrag, den Zusatzbeitrag bezahlen wir Arbeitnehmenden allein. Es wird also für uns teurer, für die Dienstgebenden nicht. Wer davon betroffen ist, kann die Kasse wechseln. Denn nicht alle Kassen verlangen den selben Zusatzbeitrag.
Für Gutverdienende steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Das kann einige Hundert Euro (bis über 900 €) pro Jahr Mehrbelastung führen und kann in unserem Bereich Menschen betreffen, die in der SuE in Stufe 15 oder höher oder in der E10 oder höher eingruppiert sind.
Freibeträge für Kinder und Grundfreibeträge (für die Berechnung der Lohn- oder Einkommensteuer wichtig) steigen leicht; die Entlastungen hier sind aber kaum spürbar. Ebenso wie die Anhebung des Kindergeldes um "sagenhafte" 4 Euro auf 259 €.
Tarif:
TVöD-VKA (gilt für die meisten in unserem Bereich Beschäftigten):
Ab Mai 2026: +2,8% Gehaltserhöhung
Die Jahressonderzahlung wird nun einheitlich auf 85% in allen Gehaltsgruppen festgelegt
Die Möglichkeit, bis zu 3 weitere freie Tage aus der Jahressonderzahlung (oder Teile davon) umzuwandeln, gibt es ab diesem Jahr.
Für den TV-L laufen die Tarifverhandlungen noch. Ergebnisse sind zur Zeit noch nicht absehbar.
Für Pendler:
Ab dem ersten Kilometer gibt es nun die volle Pendlerpauschale von 38 ct., die von der Steuer absetzbar ist (bislang gab es für die ersten 20 km nur 30 ct.).
Kurioses:
Die EU-Kennzeichnungspflicht für Honig ändert sich. Die so genannte "Frühstücksrichtlinie" bestimmt, dass die Herkunftsländer, in denen der Honig produziert wird, nun ausgezeichnet werden müssen (in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile). Ab jetzt wissen wir also, welche Sprache die Bienen summen, deren Produkt wir auf unserem Brötchen gerade vertilgen.
Zukünftig darf sich auch Konfitüre nun Marmelade nennen (bislang musste Marmelade aus Zitrusfrüchten hergestellt sein). Die Anteile von Früchten in "Konfitüre" oder "Konfitüre extra" (also wie viel Frucht enthalten sein muss, um sich so nennen zu dürfen) steigen an.
An dem Geschmack einer gutenglischen Zitronenmarmelade ändert sich jedoch nichts. Sie bleibt weiterhin ein Genuss für nur wenige Gaumen.
Link-Tipp zu diesem Thema: https://www.verbraucherzentrale.nrw/2026


